Entwurf zur Änderung der Baumschutzsatzung vorgestellt

Die Fraktionen von SPD und CDU diskutierten in den vergangenen Monaten intensiv mögliche Änderungen der städtischen Baumschutzsatzung. Auf einem Stammtisch in Senzig wurden auch von den Bürgerinnen und Bürgern weitere Hinweise eingebracht, nun liegt der Entwurf einer Beschlussvorlage vor, zu der sich nun die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls äußern können, bevor der Antrag an die Stadtverwaltung geschickt wird:

Die aktuelle Fassung der Baumschutzsatzung finden Sie >>>HIER

1. Dem § 6 wird folgende neue Nummer 7 angefügt:

„7. sich der geschützte Landschaftsbestandteil auf einem Grundstück befindet, das mit einem Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten bebaut ist und ein besonderer Grund für die Beseitigung vorgetragen wird; dieser kann sowohl durch die Nutzung des Grundstücks als auch in der Person des Grundstückseigentümers, des Erbbauberechtigten oder des Nutzungsberechtigten begründet sein.“

2. In Satz 2 des Absatzes 3 des § 7 wird vor den Worten „eine Ortsbesichtigung“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.

3. § 7 Absatz 5 Satz 3 erhält folgende neue Fassung:

“Darüber hinaus erhalten Sie von der Stadtverwaltung Informationen über alle erteilten Genehmigungen im Sinne des Absatzes 4, um bei Fällmaßnahmen vor Ort ggf. illegale Fällungen zu unterbinden.“

4. Im Satz 2 des Absatzes 5 des § 8 wird der Punkt am Ende durch einen Semikolon ersetzt und folgender neuer Satzteil angefügt: „§ 6 Nr. 7 bleibt unberührt.

5. In Satz 3 des Absatzes 2 des § 9 werden nach den Worten „großkroniger Laubbaum“  die Worte „oder Obstbaum“ eingefügt.

6. § 11 wird aufgehoben.