Aufgaben & Ziele

Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung mit. Sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen. Ihre innere Ordnung muss demokratisch und rechtstaatlichen Grundsätzen entsprechen. (Vgl. §32 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung)

Die Stadtverordneten die auf Wahlvorschlag von SPD und FDP am 9. Juni 2024 in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurden bilden seit dem 27. Juni 2024 eine Fraktionsgemeinschaft und tragen den Namen SPD/FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen – kurz SPD/FDP-Stadtfraktion. Die SPD/FDP-Fraktion besteht aus 9 Stadtverordneten (8x SPD / 1x FDP)

Die Fraktion stimmt sich im Vorfeld der Sitzungen der Fachausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung ab, innerhalb der Fraktion findet dazu ein Meinungsfindungsprozess statt.

Inhaltliche Grundlage für die Arbeit und die Ziele der Fraktion ist das Wahlprogramm der SPD Königs Wusterhausen.

Die Unterlagen sind hier zu finden: