Änderung der Kulturförderrichtlinie

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge auf Ihrer Sitzung am 17.06.2013 beschließen:

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Königs Wusterhausen

1.1 (Allgemeines) wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:

Neben Unterhalt und Betrieb der Bürgerhäuser sowie einem eigenen Kulturangebot fördert die Stadt Königs Wusterhausen auf der Grundlage dieser Richtlinie das kulturelle Leben.

  1. 3.1 (Anspruchsberechtigte) wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:

Nach dieser Richtlinie können Künstlerinnen und Künstler, gemeinnützige Vereine, denen Aufgaben durch die Stadtverordnetenversammlung oder einen Ortsbeirat übertragen werden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die sich in der Stadt Königs Wusterhausen sowie in deren Partnerstädten künstlerisch und kulturell betätigen, auf Antrag unterstützt werden, wenn
– sie ohne Förderung nicht tätig werden können und
– sie eine angemessene finanzielle Eigenleistung erbringen und / oder
– eine erforderliche Drittmittelfinanzierung nachweisen.

Begründung:

Zu 1.:
Alte Formulierung wohl noch aus der Zeit vor der Gemeindegebietsreform.

Zu 2.:
Um eine Verarmung des kulturellen Angebots der Stadt insbesondere in den Ortsteilen zu verhindern, soll es möglich sein, Heimatfeste, Weihnachtsmärkte und andere Veranstaltungen in Ausnahmefällen auch durch Einzelpersonen organisieren zu lassen.

Findet sich, aus welchem Grund auch immer, kein Verein, der eine Veranstaltung in einem Ortsteil organisiert, besteht kaum eine Möglichkeit die Fördermittel für diesen Ortsteil abzurufen.

Vor einer umfassenden Änderung der Kulturförderrichtlinie sollen als erste Maßnahmen diese Änderungen vorgenommen werden.

Beratungsreihenfolge:

Gremium Sitzung am
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing, Tourismus und Kultur 22.05.2013
Hauptausschuss 03.06.2013
Stadtverordnetenversammlung 17.06.2013