Änderungsantrag zum Haushalt: Minimalförderung von kleinen Sportvereinen

1. Im Haushalt der Stadt Königs Wusterhausen sollen 15.000 € für minimale Förderungen für durch die Sportförderrichtlinie nicht förderberechtigte Sportvereine bereitgestellt werden.

2. Die maximale Fördersumme für diese Sportvereine beträgt 4000,00 € und können beim zuständigen Fachbereich beantragt werden zum Zwecke von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen.

3. Die Sportvereine haben eine ordnungsmäße Abrechnung vorzulegen.

Begründung:

Die Stadt Königs Wusterhausen hat sich eine Sportförderrichtlinie gegeben. Diese beinhaltet eine Reihe von Kriterien, die nicht von allen Sportvereinen in der Stadt erfüllt werden können. Häufig mangelt es aber auch bei kleinen Vereinen, insbesondere bei Reparaturmaßnahmen, an den nötigen finanziellen Mitteln, auch wenn durch hohes ehrenamtliches Engagement und Spenden vieles geleistet wird. In der Vergangenheit gab es häufig Anfragen von Verein, bspw. von Merkur Kablow-Ziegelei od. Grün-Weiß Deutsch Wusterhausen, auf Förderung von kleinen Maßnahmen, die nicht bewilligt werden konnten, da die Kriterien der Sportförderrichtlinie nicht erfüllt werden. Die SPD-Fraktion schätzt die ehrenamtliche Arbeit in allen Sportvereinen der Stadt und möchte eine unkomplizierte Möglichkeit für kleine Vereine schaffen um benannte Maßnahmen auch mit städtischen Mitteln durchzuführen.

Königs Wusterhausen, den 19.01.2012