Änderungsantrag zum Haushalt: Einführung eine Sozialförderrichtlinie

1. Im Haushalt der Stadt Königs Wusterhausen sollen 50.000 € für eine Sozialförderrichtlinie bereitgestellt werden.

2. Der Posten soll zunächst mit einem Sperrvermerk versehen werden, bis die Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Satzung zur Förderung von sozialen Einrichtungen/Projekten beschlossen hat.

Begründung:

Die SPD-Fraktion hat ein Interesse am Erhalt einer guten sozialen Ausstattung der Stadt. Die Einrichtungen leisten einen großen Dienst für unsere Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für diejenigen, deren Lebensumstände in eine Schieflage geraten sind. Die SPD-Fraktion möchte die Einführung einer sogenannten „Sozialförderrichtlinie“, analog zum Verfahren bei der Jugend-, Sport- oder Kulturförderung. Soziale Projekte sollen auf ihrer Grundlage Anträge stellen können, um ggf. auch kurzfristig finanzielle Probleme zu lösen.
Die Summe muss solange mit einem Sperrvermerk versehen werden, bis die Modalitäten der Antragstellung, der Bewilligungsrichtlinien und der Abrechnung per Satzung geregelt sind.

Königs Wusterhausen, den 19.01.2012