{"id":1960,"date":"2020-05-18T19:13:00","date_gmt":"2020-05-18T19:13:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/?p=1960"},"modified":"2020-05-18T19:13:00","modified_gmt":"2020-05-18T19:13:00","slug":"gemeinsame-presseerklaerung-absage-der-svv-sitzung-am-20-5-aufgrund-fehlerhafter-bekanntmachung-durch-den-buergermeister-swen-ennullat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/?p=1960","title":{"rendered":"Gemeinsame Presseerkl\u00e4rung: Absage der SVV Sitzung am 20.5. aufgrund fehlerhafter Bekanntmachung durch den B\u00fcrgermeister Swen Ennullat."},"content":{"rendered":"<p>Der B\u00fcrgermeister Swen Ennullat hat erneut in die gesetzlich garantierten Rechte der Stadtverordnetenversammlung eingegriffen. Wie bereits zur SVV-Sitzung am 2. Mai, hat der B\u00fcrgermeister wesentliche Beschlussvorlagen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df bekanntgegeben und damit pflichtwidrig von der Tagesordnung genommen. <strong>Die Bekanntmachung zur SVV-Sitzung am 20. Mai ist somit fehlerhaft und entspricht nicht dem Willen der Stadtverordnetenversammlung.<\/strong>Die Tagesordnungspunkte wurden von den Fraktionen ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldet und sind zwingend auf die Tagesordnung zu nehmen. Weder der Vorsitzenden, noch dem B\u00fcrgermeister kommt hier ein Entscheidungsspielraum zu.<\/p>\n<p>Die Fraktionen begr\u00fc\u00dfen die Entscheidung der Vorsitzenden zur Absage der SVV Sitzung am 20. Mai aufgrund der nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erfolgten Bekanntmachung ausdr\u00fccklich. Allein die Vorsitzende l\u00e4dt zur Sitzung ein und kann diese Einladung auch wieder zur\u00fccknehmen, wenn wie in dem Fall die Voraussetzungen einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einladung nicht gegeben sind.<\/p>\n<p><strong>Eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2020 findet demnach nicht statt. <\/strong><\/p>\n<p>Entgegen der von der Stadt ver\u00f6ffentlichten Pressemitteilung steht es dem B\u00fcrgermeister nicht zu, eigenm\u00e4chtig an dem Fortbestehen der Sitzung am 20. Mai festzuhalten. Das entscheidet die Vorsitzende der SVV in Abstimmung mit den Fraktionen. Die \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferung des B\u00fcrgermeisters entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und untergr\u00e4bt die Rechte der Stadtverordnetenversammlung sowie der Vorsitzenden.<\/p>\n<p>Das Verhalten des B\u00fcrgermeisters ist ein wiederholter schwerer Versto\u00df gegen seine Pflichten. Dem B\u00fcrgermeister steht es nicht zu, im Vorfeld einer Sitzung zu entscheiden, \u00fcber was sich die SVV austauschen m\u00f6chte. Der B\u00fcrgermeister wird zur Einladung einer SVV-Sitzung \u00fcber die Tagesordnung ins \u201eBenehmen\u201c gesetzt. Das hei\u00dft, dass ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss und der eigene Vorschl\u00e4ge unterbreiten kann. Letztendlich entscheidet aber allein die Vorsitzende. Der B\u00fcrgermeister hat kein Recht zu pr\u00fcfen, ob etwas auf einer SVV-Sitzung besprochen wird oder nicht. Im Rahmen seines Beanstandungsrechts hat er grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit rechtswidrige Beschl\u00fcsse im Nachgang zu beanstanden. Dazu m\u00fcssen sich die gew\u00e4hlten Stadtverordneten aber erst einmal demokratisch austauschen k\u00f6nnen und etwas beschlie\u00dfen. Im Vorfeld eine Diskussion gar nicht stattfinden zu lassen, ist schlicht undemokratisch und w\u00fcrde die Kompetenzen der SVV aush\u00f6hlen. Die Argumentation des B\u00fcrgermeisters, die Tagesordnungspunkte w\u00fcrden nicht in den Aufgabenbereich der SVV fallen, ist ebenfalls nicht korrekt. Sowohl die SVV-Vorsitzende als auch die Kommunalaufsicht haben ihm mehrfach schriftlich mitgeteilt, dass sein Verhalten und seine Rechtsauffassung nicht im Einklang mit der Kommunalverfassung stehen. Es steht daher den einreichenden Fraktionen frei, ihre zwei Beschlussvorlagen anzumelden und zur Diskussion zu bringen:<\/p>\n<ul>\n<li>Aussprache und Ma\u00dfnahmen zum dienstlichen Verhalten des B\u00fcrgermeisters<\/li>\n<li>Begutachtung des Handelns und des Verhaltens des B\u00fcrgermeisters der Stadt K\u00f6nigs Wusterhausen durch einen Rechtsanwalt<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus den Tagesordnungspunkten ist erkennbar, dass der B\u00fcrgermeister sich einer Beurteilung seines Verhaltens und Handelns offenbar entziehen will. In beiden Punkten soll das Verhalten und Handeln des B\u00fcrgermeisters, insbesondere der Eklat auf der Sitzung vom 2. Mai, zur Aussprache kommen. Es ist daher richtig, die Sitzung vom 20. Mai zu verschieben und erneut einzuladen, damit die Beschlussvorlagen ordnungsgem\u00e4\u00df bekanntgemacht werden. \u00a0Damit die Stadtverordentenversammlung ihre gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erf\u00fcllen kann, soll nun die Kommunalaufsicht zur Hilfe gebeten werden. Davon ist die Festsetzung eines neuen Termins f\u00fcr eine Sitzung abh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Die Fraktionen SPD, CDU, die LINKE, B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, Wir-f\u00fcr-KW\/BVO sowie die fraktionslosen Stadtverordneten Dirk Marx und Stefan Lummitzsch fordern den B\u00fcrgermeister auf, die demokratischen Regeln zu akzeptieren und die massiven Angriffe auf die Rechte der Stadtverordneten zu unterlassen. Wir appellieren an den B\u00fcrgermeister, auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zur\u00fcckzukehren.<\/p>\n<p>Durch sein destruktives Verhalten blockiert der B\u00fcrgermeister nicht nur die Handlungsf\u00e4higkeit der Stadt (Stichwort: nicht genehmigter Haushalt) sondern auch die Arbeit der Stadtverordneten. Er hat sich f\u00fcr dieses abermals pflichtwidrige Verhalten gegen\u00fcber der SVV und der Stadt zu verantworten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der B\u00fcrgermeister Swen Ennullat hat erneut in die gesetzlich garantierten Rechte der Stadtverordnetenversammlung eingegriffen. Wie bereits zur SVV-Sitzung am 2. 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