{"id":1669,"date":"2018-12-12T09:41:03","date_gmt":"2018-12-12T09:41:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/?page_id=1669"},"modified":"2018-12-12T09:41:03","modified_gmt":"2018-12-12T09:41:03","slug":"jugendbeirat","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/?page_id=1669","title":{"rendered":"Jugendbeirat"},"content":{"rendered":"<p><strong>Hauptsatzung der Stadt K\u00f6nigs Wusterhasuen &#8211; \u00a7 12<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Stadt richtet zur besonderen Vertretung der Interessen der Kinder und Jugend der Stadt einen Beirat ein. Der Beirat f\u00fchrt die Bezeichnung &#8222;Jugendbeirat der Stadt K\u00f6nigs Wusterhausen&#8220;.<\/p>\n<p>(2) Dem Beirat geh\u00f6ren mindestens 10, maximal 15 Mitglieder an. Mitglied des Jugendbeirates k\u00f6nnen Einwohner der Stadt sein, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und bei ihrer Benennung nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Die Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren durch Abstimmung berufen. Dabei sollen die Vorschl\u00e4ge von Schulen und Organisationen besonders ber\u00fccksichtigt werden, die die Interessen Jugendlicher vertreten. Zu diesem Zweck wird rechtzeitig vor dem Ende der Wahlperiode des Jugendbeirates eine Jugendkonferenz durchgef\u00fchrt, zu der delegierte Sch\u00fcler der Oberschulen, Gymnasien und sonstigen weiterf\u00fchrenden Schulen der Stadt, die die Voraussetzungen zur Berufung in den Jugendbeirat erf\u00fcllen, entsendet werden. Weiterhin k\u00f6nnen sich Jugendliche selbst bei der Stadt bewerben oder von Organisationen der Jugendarbeit vorgeschlagen werden. Diese Kandidaten sind ebenfalls zur Jugendkonferenz einzuladen. Die Delegierten w\u00e4hlen die Mitglieder des Jugendbeirates. Bewerber k\u00f6nnen gleichzeitig Delegierte sein. Jeder Delegierte kann bis zu f\u00fcnf Stimmen abgeben, wobei auf jeden Bewerber nur eine Stimme entfallen darf. Die daraus entstehende Rang-und Reihenfolge legt fest, welche Kandidaten der Stadtverordnetenversammlung f\u00fcr die Benennung des Jugendbeirats vorzuschlagen sind und welche Kandidaten auf der Nachr\u00fcckliste stehen. Bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet das Los.<\/p>\n<p>(3) Als beratende Mitglieder sollen Kinder unter 14 Jahren von der Stadtverordnetenversammlung berufen werden. Hierzu sollen die Grundschulen der Stadt aufgefordert werden, einen Vertreter aus der Sch\u00fclerschaft durch die Sch\u00fcler w\u00e4hlen zu lassen, der diese Funktion wahrnehmen m\u00f6chte. Die Berufung erfolgt mit der Mehrheit der anwesenden Stadtverordneten.<\/p>\n<p>(4) Kommt eine Delegiertenwahl gem\u00e4\u00df Abs. 2 nicht zustande oder finden sich bei der Delegiertenwahl nicht ausreichend Kandidaten zur vollst\u00e4ndigen Besetzung des Beirates, so sollen durch Aufruf in den \u00f6rtlichen Zeitungen, im Rathaus aktuell und auf der Internetseite der Stadt geeignete Kandidaten gesucht werden. Diese Kandidaten werden durch die Stadtverordnetenversammlung gew\u00e4hlt. Die zu vergebenen Stimmen richten sich nach den im Beirat zu besetzenden Sitzen, maximal k\u00f6nnen jedoch drei Stimmen vergeben werden. Gew\u00e4hlt ist dabei, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stadtverordneten auf sich vereint.<\/p>\n<p>(5) Die Wahlperiode endet mit der Ernennung des neuen Jugendbeirates. Die Ernennung des Jugendbeirates oder eines Mitgliedes kann aus wichtigem Grund durch die Stadtverordnetenversammlung widerrufen werden. Jedes Mitglied im Jugendbeirat kann sein Amt niederlegen. Die Niederlegung kann mit sofortiger Wirkung oder auf einen Tag in die Zukunft gerichtet sein. Sie ist schriftlich dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung anzuzeigen und ist durch Abberufung durch die Stadtverordnetenversammlung zu vollziehen. Eine Niederlegung ist unverz\u00fcglich anzuzeigen, wenn die Voraussetzungen f\u00fcr eine Mitgliedschaft nicht mehr erf\u00fcllt sind. In diesem Fall erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Soweit Sitze im Jugendbeirat frei werden, k\u00f6nnen diese mit den verbliebenen Kandidaten aus dem Wahlverfahren entsprechend der Rang- und Reihenfolge nachbesetzt werden. Soweit sich die H\u00f6chstzahl an Mitgliedern nicht mehr durch nachr\u00fcckende Kandidaten erreichen l\u00e4sst, gilt Abs. 4 entsprechend. Wird durch Abberufungen die Mindestanzahl an Mitgliedern nicht mehr erreicht, so endet die Wahlperiode des Beirates zum Ende des auf die Abberufung folgenden Monats.<\/p>\n<p>(6) Zur konstituierenden Sitzung des Jugendbeirates l\u00e4dt der B\u00fcrgermeister ein. In dieser Sitzung w\u00e4hlt der Beirat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und f\u00fcr den Fall der Verhinderung mindestens einen Stellvertreter f\u00fcr den Vorsitz. Der Vorsitzende oder ein dazu von ihm ausdr\u00fccklich erm\u00e4chtigtes anderes Mitglied des Beirates vertritt den Beirat gegen\u00fcber der Stadt. Der Beirat wird durch den Vorsitzenden einberufen. Der B\u00fcrgermeister kann die Einberufung des Beirates verlangen. Einer orts\u00fcblichen Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen bedarf es nicht. Der B\u00fcrgermeister, von diesem beauftragte Verwaltungsmitarbeiter und die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben im Beirat ein aktives Teilnahmerecht. \u00dcber die Ergebnisse der Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. F\u00fcr das Verfahren im Beirat trifft der Beirat Regelungen in einer eigenen Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>(7) An Vorhaben der Stadt, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen ber\u00fchren, ist der Jugendbeirat zu beteiligen. Hierzu wird der Beirat aufgefordert, vor der Entscheidung in der Sache Stellung zu nehmen. Dies ist aktenkundig zu machen. Bei Beschl\u00fcssen durch Hauptausschuss oder Stadtverordnetenversammlung ist die Beteiligung bewirkt, wenn der Beirat angeh\u00f6rt wird. Der Beirat kann au\u00dferdem je ein Mitglied als sachkundigen Einwohner f\u00fcr die Arbeit in den Aussch\u00fcssen der Stadtverordnetenversammlung, die nach \u00a7 43 BbgKVerf gebildet worden sind, vorschlagen. Der Vorsitzende des Beirates benennt schriftlich gegen\u00fcber dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die jeweiligen Mitglieder. Die Berufung erfolgt gem\u00e4\u00df \u00a7 43 Abs. 4 BbgKVerf. Weiterhin werden Kinder und Jugendliche beteiligt durch das aufsuchende, direkte Gespr\u00e4ch sowie durch Diskussionsrunden und Workshops. Die Stadt entscheidet unter Ber\u00fccksichtigung des betroffenen Personenkreises, des Beteiligungsgegenstandes und der mit der Beteiligung verfolgten Ziele, welche der genannten Formen im Einzelfall zur Anwendung gelangt.<\/p>\n<p>(8) Die Mitglieder des Jugendbeirates haben in den \u00f6ffentlichen Sitzungen der Ortsbeir\u00e4te, des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung ein aktives Teilnahmerecht, soweit Angelegenheiten und Vorhaben der Stadt die Kinder und Jugendlichen in der Stadt oder die Arbeit des Jugendbeirates ber\u00fchren.<\/p>\n<p>(9) Der Jugendbeirat kann Vorschl\u00e4ge unterbreiten und Antr\u00e4ge stellen. Der B\u00fcrgermeister legt, wenn er nicht selbst zust\u00e4ndig ist, die Vorschl\u00e4ge und Antr\u00e4ge der Stadtverordnetenversammlung oder dem zust\u00e4ndigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Jugendbeirat ist \u00fcber die Entscheidung zu unterrichten.<\/p>\n<p>(10) Die \u00a7\u00a7 21 und 22 BbgKVerf gelten entsprechend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hauptsatzung der Stadt K\u00f6nigs Wusterhasuen &#8211; \u00a7 12 (1) Die Stadt richtet zur besonderen Vertretung der Interessen der Kinder und Jugend der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1669","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1669","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1669"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1669\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1669"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}