{"id":1661,"date":"2018-12-12T09:34:32","date_gmt":"2018-12-12T09:34:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/?page_id=1661"},"modified":"2018-12-12T09:34:32","modified_gmt":"2018-12-12T09:34:32","slug":"einwohnerbefragung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/?page_id=1661","title":{"rendered":"Einwohnerbefragung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Hauptsatzung der Stadt K\u00f6nigs Wusterhausen &#8211; \u00a7 8<\/strong><\/p>\n<p>Einwohnerbefragung<\/p>\n<p>(1) Die Stadtverordnetenversammlung kann in wichtigen Angelegenheiten gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 2 dieser Satzung der \u00f6rtlichen Gemeinschaft (\u00a7 2 BbgKVerf) auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Stadtverordneten, von einer Fraktion, vom B\u00fcrgermeister oder eines Ortsbeirates eine Befragung der betroffenen Einwohner des gesamten Stadtgebietes oder einzelner Ortsteile beschlie\u00dfen. Dieser Beschluss ist mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zu fassen. Der Beschluss muss eine Sachverhaltsdarstellung, die konkrete Fragestellung sowie den Zeitraum f\u00fcr die Befragung sowie die zu befragende Einwohnerschaft oder Bev\u00f6lkerungsgruppe angeben. Der Befragungszeitraum soll fr\u00fchestens 8 Wochen, sp\u00e4testens 12 Wochen nach Beschlussfassung beginnen und einen Zeitraum von vier Wochen umfassen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist zeitnah in vollem Wortlaut im Amtsblatt f\u00fcr die Stadt K\u00f6nigs Wusterhausen bekanntzugeben.<\/p>\n<p>(2) Die Frage ist grunds\u00e4tzlich so zu stellen, dass sie mit \u201eJa\u201c oder \u201eNein\u201c beantwortet werden kann oder eine eindeutige Auswahl zwischen unterschiedlichen Varianten m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>(3) Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohner der Stadt K\u00f6nigs Wusterhausen, die am Befragungstag oder am letzten Tag des Befragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten vor Beginn des Befragungszeitraumes in der Stadt oder dem Ortsteil ihren Wohnsitz haben.<\/p>\n<p>(4) Die Leitung der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Befragung sowie die Feststellung und \u00f6ffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses obliegt dem B\u00fcrgermeister. Die Befragung erfolgt in Form einer Briefwahl entsprechend den Vorschriften des BbgKWahlG. Eine Wahl im Rathaus ist ausgeschlossen. Den betroffenen Einwohnern ist der Befragungsinhalt so rechtzeitig zuzusenden, dass diese ihn vor Beginn des Befragungszeitraumes erhalten. Die R\u00fccksendung oder R\u00fcckgabe der Befragungsunterlagen muss bis zum dritten Tag nach dem Ende des Befragungszeitraumes bewirkt sein. Sp\u00e4ter eingegangene Briefe bleiben bei der Auswertung unber\u00fccksichtigt. Die Auswertung der Befragung muss binnen zwei Wochen nach Ende des Befragungszeitraumes abgeschlossen sein. Der B\u00fcrgermeister macht das Ergebnis der Befragung im n\u00e4chsten Amtsblatt f\u00fcr die Stadt K\u00f6nigs Wusterhausen bekannt unter Angabe der Zahl der Befragten, der Zahl der eingegangenen Antworten sowie der Zahl der nicht g\u00fcltigen und damit nicht ausgewerteten Antworten. Er informiert au\u00dferdem die Stadtverordnetenversammlung unverz\u00fcglich nach Feststellung des Ergebnisses.<\/p>\n<p>(5) Die Befragung ist g\u00fcltig, wenn mindestens 20 vom Hundert der Berechtigten teilgenommen haben. Das Ergebnis der Befragung ist nicht bindend. Das Ergebnis der Befragung soll nach Ablauf des Befragungszeitraums auf der n\u00e4chsten ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hauptsatzung der Stadt K\u00f6nigs Wusterhausen &#8211; \u00a7 8 Einwohnerbefragung (1) Die Stadtverordnetenversammlung kann in wichtigen Angelegenheiten gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 2 dieser [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1661","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1661","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1661"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1661\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.spd-fraktion-kw.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1661"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}