Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für LKW an der L40 und Ausbau

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:

Der Bürgermeister wird beauftragt, sich weiterhin für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für Lastkraftwagen im Bereich Potsdamer Straße und Chausseestraße der Landesstraße 40 (L40) und den grundhaften Ausbau der L40 im gesamten Stadtgebiet, bei den zuständigen Behörden einzusetzen.

Begründung:

Der schlechte Zustand der Landesstraße 40 (L40) im Stadtgebiet ist schon seit Jahren eine Belastung für den gesamten Fahrzeugverkehr. Die Winter 2011/12 und 2012/13 haben die Fahrbahndecke weiter geschädigt. Die notdürftigen Ausbesserungen waren nur ein Tropfen auf den heißen Stein und konnten nicht verhindern, dass der Zustand immer verheerender wird. Teile dieser Straße wurden noch nie grundhaft ausgebaut.
Zur Unterstützung der Bemühungen des Bürgermeisters, insbesondere auch beim Ausbau der Storkower Straße, soll die Position der Stadt durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gestärkt werden.
Dies hat auch erhebliche Belastungen für die Anlieger zur Folge. Geräuschimmissionen und Erschütterung nagen an den Nerven der Anwohner und der Bausubstanz der Häuser.
Seit einiger Zeit wird die Landesstraße 40 (L40) im Bereich Potsdamer Straße/Chausseestraße zudem in erheblichem Umfang von großen Container-LKW’s befahren die aus Richtung Ragow durch die Stadt zum Hafen wollen. Trotz der neuen Nordanbindung des Hafens ist es nicht gelungen, diesen Schwerlastverkehr aus der Innenstadt heraus zu bekommen. Zur Entlastung der Anwohner soll daher eine 30’er-Zone für LKW’s eingerichtet werden.