Überarbeitung der Sportförderrichtlinie

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge auf Ihrer Sitzung am 02.12.2013 beschließen:

Änderung der Richtlinie über die Förderung des Sports der Stadt Königs Wusterhausen

1. In Punkt 2 Abs. 2 ersetze:

[…] deren Mitgliederanteil mindestens 40 % an Jugendlichen unter 18 Jahren beträgt […]

durch

[…] deren Mitgliederanteil mindestens 30 % an Jugendlichen unter 27 Jahren beträgt […]

2. Ergänzung in Punkt 2:

Sollten bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres die im Haushalt zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht durch die Antragsberechtigten von Sportförderleistungen abgerufen werden, entfällt die Voraussetzung, einen Mitgliederanteil von mindestens 30 % an Jugendlichen unter 27 Jahren vorzuweisen.

Begründung:

Die Förderung des Sports prägt seit einiger Zeit die stadtpolitische Diskussion. Viele Vereine klagen über derzeitige finanzielle Probleme, dem entgegen steht alljährlich eine nicht ausgeschöpfte Summe an Mitteln der Sportförderrichtlinie. Die SPD-Fraktion sieht einen Grund darin, dass die Kriterien für eine Förderung über die Sportförderrichtlinie zu strikt gefasst sind. Nur wenige Vereine in der Stadt sind überhaupt in der Lage die Voraussetzungen zu erfüllen. Problematisch stellt sich der Widerspruch dar, dass Vereine bereit sind ihren Anteil an Jugendlichen im Verein zu erhöhen, ihnen dazu jedoch die nötigen finanziellen Mittel fehlen, um bspw. Entschädigungen für Trainier zu bezahlen. Hinzu kommt, dass sich die demografische Entwicklung auch in unseren Sportvereinen niederschlägt, der Prozess der alternden Gesellschaft kann durch eine starre Festlegung in einer Sportförderrichtlinie nur schwer aufgehalten werden.

Im Vergleich fordert der Landkreis Dahme-Spreewald in seiner Sportförderrichtlinie einen wesentlich geringeren Anteil von Jugendlichen Mitgliedern (20 %) und zählt gemäß KJHG auch Mitglieder bis zum 27. Lebensjahr als „jugendliche“ Mitglieder.

Die SPD-Fraktion möchte dem Anliegen der Sportförderrichtlinie der Stadt Königs Wusterhausen jedoch nicht grundsätzlich widersprechen, sondern der Jugendförderung nachwievor einen besonderen Stellenwert einräumen. Daher hält die Fraktion eine Absenkung auf 30 % und die Angleichung an die Förderrichtlinie des Landkreises bezüglich der Altersgrenze für vertretbar. Damit erhöht sich die Anzahl der Antragsberechtigten Vereine in der Stadt.

Die Vereine, die die Voraussetzungen für die Gewährung von Sportförderleistungen erfüllen erhalten damit eine herausgehobene Stellung und erhalten bevorzugt Mittel aus der Sportförderung.

Um zu verhindern, dass am Ende des Haushaltsjahres noch Mittel in der Sportförderung übrig blieben, sollte ab einer gesetzten Frist, nach Vorstellung der SPD-Fraktion bis zum 30.09., die Regelung des Anteils Jugendlicher Mitglieder und die Altersbegrenzung nicht mehr als Voraussetzung gelten.

Im Klartext: Sollten bis zum 30.09. die Mittel der Sportförderung nicht durch die privilegierten Vereine, die alle Voraussetzungen erfüllen, abgerufen werden, dann dürfen ab dem 01.10. alle Vereine Anträge für die dann noch zur Verfügung stehende Summe stellen.

Beratungsreihenfolge:

Ausschuss für Jugend und Sport Sitzung am 05.11.2013
Hauptausschuss Sitzung am 18.11.2013
Stadtverordnetenversammlung Sitzung am 02.12.2013