Änderungsantrag zur BV 40-13-091 Einführung einer Sozialförderrichtlinie

Zur BV 40-13-091
Sozialföderrichtlinie 2013

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen möge beschließen:

1. Die inhaltlichen Elemente der Jugendförderung werden aus dem Entwurf der Sozialförderrichtlinie herausgelöst und in einer eigenständigen Jugendförderrichtlinie belassen.

2. Die bestehende Jugendförderrichtlinie soll in gemeinsamer Abstimmung mit den Fachebenen entsprechend überarbeitet werden.

Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Soziales, Bildung und Familie  

Sitzung 19.08.2013

mehrheitlich

empfohlen

Ausschuss für Jugend und Sport  

Sitzung 20.08.2013

mehrheitlich

empfohlen

Hauptausschuss  

Sitzung 02.09.2013

Stadtverordnetenversammlung  

Sitzung 16.09.2013

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.02.2012, auf Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktionen, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadtverwaltung eine eindeutig Aufgabenstellung formuliert. Neben den bisherigen Regelungen in der Jugend- und Seniorenförderung sollte von der Verwaltung ein Entwurf einer Richtlinie für den bisher ungeregelten Bereich der Förderung von sogenannten „Sozialen Einrichtungen“ (Bspw. Familienzentrum, DIALOGO, Mehrgenerationenhaus, etc.) erarbeitet und in den Fachausschüssen zur Beratung vorbereitet werden.

 

Der vorliegende Entwurf integriert die bisher allein bestehende Jugendförderrichtlinie in eine gemeinsame Sozialförderrichtlinie – dies entspricht nicht dem formulierten Auftrag der Vertretung. Die besonderen Regelungen der Jugendförderungen zwingen die Richtlinie zu diversen Sonderregelungen, die insgesamt zu einer verstärkten Bürokratisierung der Richtlinie führt und in der Handhabbarkeit gewünscht Einspareffekte durch zahlreich getroffene Sonderregelungen aufhebt. Im vorliegenden Entwurf wird in 11 Fällen die Formulierung „grundsätzlich“ verwendet, welche der Stadtverwaltung bei der Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln ein Ermessenspielraum einräumt, in sieben Fällen betrifft dies direkt oder indirekt Regelungen die im Zusammenhang mit der Jugendförderung stehen. Es entsteht der Eindruck, Ermessen im Einzelfall wird zur Regel im Vergabeverfahren – welches die Sinnhaftigkeit einer Richtlinie konterkariert. Bei Herauslösung der Jugendförderung wird die Handhabung der Richtlinie einfacher, weil diverse Sonderregelungen der Jugendförderung herausfallen und eine generalisierte Anwendung für den Sozialbereich eher ermöglicht wird.

 

Der Förderung der Jugendarbeit wird in Brandenburg eine besondere Rolle zugesprochen. Neben einem beschließenden Ausschuss im Kreis und der Ausstattung besonderer Vollzugsrechte der Jugendämter wird dies insbesondere bei der Aufstellung der Stellenpläne deutlich. Die Zuständigkeit der Jugendhilfeplanung liegt beim Landkreis, daher kann Jugendförderung für die Stadt Königs Wusterhausen allenfalls eine ergänzende Aufgabe sein und muss eine Vereinbarkeit mit den Regelungen auf den Ebenen von EU, Bund, Land und Kreis sicherstellen.

 

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Aufgabe eines funktionierenden Instruments, die bisherige eigenständige Jugendförderrichtlinie nicht nachvollziehbar. Die Fraktion möchte in keinem Fall eine Verminderung der Qualität der geleisteten Arbeit in der Jugendarbeit und letztlich kann die Fraktion dies politisch im Sinne der Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt nicht verantworten.

 

Die SPD-Fraktion sieht aber dennoch bei der bestehenden Jugendförderrichtlinie Überarbeitungsbedarf. Unter Beteiligung der Fachebene soll die Richtlinie den heutigen Gegebenheiten in Abstimmung mit den bestehenden Richtlinien auf EU-, Bundes-, Landes- und Kreisebene umfassend überarbeitet werden.