Vorschlag angenommen: Grundsätze bei der Aufstellung und bei Änderungen von Bebauungsplänen

Folgender Vorschlag der SPD-Fraktion wurde von der SVV beschlossen:

Bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen auf dem Gebiet der Stadt Königs Wusterhausen soll stärker als bisher auf die Mehrung des Nutzens für die Allgemeinheit besonderer Wert gelegt werden. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, folgende Belange zum Wohle der Stadt und der größtmöglichen Partizipation durch die Bürgerinnen und Bürger noch akzentuierter zu berücksichtigen:

1. Verhältnismäßiger Ausbau von Verkehrs- (Straßen, Gehwege, etc.) und Bildungsinfrastruktur (Kindertagesstätten, Schulen, etc.). 

2. Freihaltung der Uferzonen und Zugang zu diesen.
3. Angemessene Spielplätze in Wohnnähe.
4. Ausreichend Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder. 

Es ist jeweils darauf hinzuwirken, dass diese Belange in die Planung einbezogen werden oder mit dem Bauherrn vertraglich vereinbart werden. 

Künftig ist auf Beschlussvorlagen zur Offenlegung von Bebauungsplänen eine kurze Stellungnahme zu den genannten Punkten aufzunehmen. 

Der zuständige Ausschuss ist regelmäßig und umfassend zu informieren. 

Des Weiteren wird die Stadtverwaltung beauftragt, zeitnah Vorschläge zu erarbeiten, wie die oben aufgeführten Belange rechtlich verbindlich geregelt werden können. 

Begründung: 

Königs Wusterhausen ist eine wachsende Stadt, in die es immer mehr Menschen zieht. Darauf sind wir stolz und begleiten diesen Prozess bereits seit Jahren. Steigende Einwohnerzahlen führen aber auch zu neuen Problemlagen. So werden Wohnraum und Bildungseinrichtungen an ihre Kapazitätsgrenzen kommen. Wir begrüßen die zahlreichen Investoren, die beispielsweise neuen Wohnraum schaffen oder Wohngebiete erschließen. Es muss dabei aber unser Ziel sein, dass diese sich in Zusammenarbeit mit der Stadt an dem notwendigen Ausbau von Bildungseinrichtungen, Verkehrswegen und Stellplätzen aber auch Spielplätzen beteiligen. Deshalb bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung ihren Willen die oben aufgeführten Punkte in besonderer Weise innerhalb des Wirkungskreises der Stadtverwaltung zu berücksichtigen.

Ebenso wollen wir dem in Artikel 40 Absatz 3 der Brandenburgischen Landesverfassung niedergelegten Grundsatz der freien Uferzonen gerecht werden: „Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen, unter Beachtung der Grundsätze für den Schutz der natürlichen Umwelt freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.“.

Die Stadtverordnetenversammlung und insbesondere der zuständige Fachausschuss unterstützen die Verwaltung bei der Umsetzung dieser Vorgaben und werden jedes Projekt im Einzelfall betrachten.