Stadtverordnetenversammlung debattiert Aufarbeitung und Folgen nach Verteuerung der Rathaussanierung

Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen hat sich in ihrer außerordentlichen Sitzung am 25.01. im Rathaus nochmals ausführlich sich mit dem Sachverhalt der überplanmäßigen Ausgaben für die Sanierung des Rathaus-Altbaus in der Schlossstr. 3 auseinandergesetzt. Bürgermeister Dr. Lutz Franzke stellte dazu eine Informationsvorlage (10-15-179 – Siehe Link) vor, in der nach Meinung der SPD-Fraktion eine ausführlicher Zwischenstand der Aufarbeitung mitgeteilt wurde. Bei der Sanierung des Rathaus-Altbaus wurden im Zuge der Baumaßnahmen Mängel in der Brandschottung in den WC-Bereichen, in der allgemeinen Bausauführung der Gebäudeerrichtung (Anbau 1996), Mängel beim Brandschutz nach Abriss von Wänden und Decken und öffnen der vorhandenen Fußböden entdeckt, weiterhin wies auch die Fassade erhebliche Mängel auf. Die zusätzliche Beauftragung verursachten Mehrkosten in Höhe von 377.000 €. Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Königs Wusterhausen § 5 Pkt. 3 ist vor Beauftragung von überplanmäßigen Ausgaben ab einer Höhe von 50.000 € ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einzuholen, dies erfolgte in diesem Fall nicht und führte auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2015 zu einer hitzigen Auseinandersetzung.

Der Fraktionsvorsitzende Ludwig Scheetz erklärte dazu in der Sitzung vom 25.01.2016: „Wir empfinden es als positiv, das die Verwaltung einen ehrlichen und offenen Willen zur Aufklärung zeigt, die Reaktion der Stadtveordneten in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2015 war angebracht und richtig und hat offenbar die Verwaltung in Bewegung versetzt. Wir begrüßen weiterhin die gezogenen personellen Konsequenzen. Dennoch ist ein Vertrauensverlust zwischen Teilen der Verwaltung und der Stadtverordnetenversammlung entstanden, dieser muss nun zurückgewonnen werden. Wir setzen auf einen Neustart mit der nun anstehenden Neuaufstellung der Verwaltungsstrukturen.“ Die SPD-Fraktion betonte aber auch, dass auch die Stadtveordneten frühzeitiger hätten klarere Konsequenzen ziehen müssen, letztlich war die nachträgliche Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nicht zum ersten Mal aufgetreten.

In einer weiteren Informationsvorlage (20-16-004 – Siehe Link)  erläuterte Vize-Bürgermeister Jörn Perlick wie zukünftig bei Investitionsvorhaben der Stadt umgegangen werden soll. Künftig wird die Verwaltung erst bei Vorliegen der Ausführungsplanung mit fortgeschriebener Kostenberechnung (Leistungsphase 5) nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen – Siehe Wikipedia-Link) eine Freigabe der Investition unter Beteiligung der Gremien erteilen.Weiterhin soll die Kosteneinhaltung besser kontrolliert werden, dazu soll entsprechende Software eingesetzt werden, die alle Nachträge, die auf der Baustelle besprochen werden, zeitnah erfasst, damit Kostenabweichungen deutlich früher erkennbar werden. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Änderungen im Verfahren ebenfalls ausdrücklich, auch wenn es in den Details sicherlich noch Diskussionsbedarf gibt. Wichtig ist der Fraktion die Einhaltung der bereits existierenden Regeln, vorallem das Einholen von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung für zusätliche Mittel bevor ein entsprechender Auftrag ausgelöst wird.

Fraktionsvorsitzender Ludwig Scheetz erklärt dazu: „Wir begrüßen es, dass nun alle Investitionsmaßnahmen für den kommenden Haushalt nochmal auf den Prüfstand gestellt werden und möglichst zeitnah die Implentierung des neuen Verfahrens beginnt. Für dieses Jahr sehen wir aber die Notwendigkeit von Übergangsregelungen, da es Maßnahmen gibt, bspw. die Kita Spiel-Spaß im Neubaugebiet, für die es keinen weiteren Aufschub geben darf, da sich das Gebäude in einem äußerst schlechten Zustand befindet.

Mit zwei Gegenstimmen der Fraktion Wir-für-KW/UFL wurde letztlich die Auszahlung von überplanmäßigen Ausgaben (BV 20-16-004 – Siehe Link) zugestimmt, insbesondere auch aus dem Grund, dass die Handwerksbetriebe die Leistungen erbracht haben und nun nicht weiter auf die Bezahlung ihrer Rechnungen warten sollen.