Überarbeitung der Sportanlangennutzungssatzung – EINSTIMMIG BESCHLOSSEN

Folgender Antrag der SPD-Fraktion wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 14.12. beschlossen:

Der Bürgermeister wird beauftragt einen überarbeiteten Entwurf der Sportanlagennutzungssatzung zu erarbeiten. In diesem Entwurf sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Die kostenfreie oder weniger kostenintensive Nutzung von Sportplätzen und Sporthallen für städtische Sportvereine, in denen ein zu bestimmender Anteil Jugendlicher organisiert ist.
  2. Die kostenfreie oder weniger kostenintensive Nutzung von Sportplätzen und Sporthallen für soziale Projekte wie beispielsweise Integrationsveranstaltungen.
  3. Die Senkung der Entgelte für das Stadion der Freundschaft in allen Bereichen.

Über diesen Entwurf fasst die Stadtverordnetenversammlung einen gesonderten Beschluss. Der Entwurf soll den Stadtverordneten bis Ende des zweiten Quartals des Jahres 2016 zusammen mit der überarbeiteten Entwurfsfassung der Sportförderrichtlinie vorgelegt werden.

Begründung:

Es sollte den städtischen Sportvereinen, die insbesondere einen hohen Anteil Jugendlicher haben, möglich sein, die örtlichen Sportplätze und Sporthallen ohne größeren Kostenaufwand zu nutzen. Gleiches gilt für soziale Projekte wie beispielsweise die von der Kreissportjugend organisierten Internationalen Freundschaftsspiele mit Flüchtlingsmannschaften.

Weiterhin lässt die Nutzung des Stadions der Freundschaft zu wünschen übrig. Nicht zuletzt aufgrund der zu hohen Entgelte, die sich gemeinnützige Sportvereine nicht leisten können. Doch wem nützt ein leeres Stadion? Ohne Nutzung nimmt auch die Stadt keine Entgelte ein. Hier besteht Handlungsbedarf.

Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz wird die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfs unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte beauftragt.

Die zeitgleiche Beratung mit dem überarbeiteten Entwurf der Sportförderrichtlinie ist aufgrund der sich überschneidenden und zusammenhängenden Regelungsinhalte sinnvoll.