„Verwaltungsgericht versagt der Stadt Königs Wusterhausen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald“

Mit dieser Nachricht stellte sich Erleichterung ein bei den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Linke, CDU, WKW/BVO und den Fraktionslosen Stadtverordneten Dirk Marx und Stefan Lummitzsch.

Am 08.01.2021 hatte die Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich einen Beschluss über die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Swen Ennullat, gefasst. Dieser wurde von seinem allgemeinen Stellvertreter René Klaus am 17.01.2021 beanstandet. Begründet wurde die Beanstandung hauptsächlich damit, dass die Verwaltung im Vorfeld ein, an den Haaren herbeigezogenes, Mitwirkungsverbot für die Vorsitzende Laura Lazarus feststellte. Die Kommunalaufsicht stellte hierzu am 21.01.2021 bereits fest, dass die Beanstandung nicht rechtmäßig war, ebenso wie die Feststellung des Mitwirkungsverbotes und verlangte die Aufhebung der Beanstandung bis zum 04.02.2021. Dieser Aufforderung der Kommunalaufsicht kam der Bürgermeister wie gewohnt nicht nach, stattdessen reichte er Klage per Eilantrag, beim Verwaltungsgericht Cottbus ein.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Teresa Nordhaus, teilt hierzu mit: „Es ist schon erstaunlich wie beratungsresistent Herr Ennullat ist. Dieses Verhalten des Bürgermeisters zeigt einmal mehr, dass ihm seine alternative Rechtsauffassung und seine Interessen mehr bedeuten, als das Wohl der Stadt im Auge zu behalten. Das ist nicht nur traurig und beschämend, nein, es schadet unserer Stadt und diesen Schaden müssen wir endlich abwenden.“

In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes heißt es: „Der Antrag sei unbegründet, weil die kommunalaufsichtsrechtliche Verfügung aller Voraussicht nach rechtmäßig sei. Es sei unstatthaft, einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister zu beanstanden.“

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Laura Lazarus, sagt: „Herr Ennullat sollte der Realität endlich ins Auge blicken. Es ist seine Pflicht alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung dieses Abwahlverfahrens gegen ihn in die Wege zu leiten. Für die Feststellung eines Mitwirkungsverbotes ist er dagegen nicht zuständig. Ein Bürgermeister kann sich seine Rechte und Pflichten eben nicht nach seinen Wünschen gestalten, sondern muss sich an geltende Gesetze und Vorschriften halten.“

Wir sind die Vertreter der BürgerInnen unserer Stadt. Wir wurden gewählt, um gemeinsam mit dem Bürgermeister und den MitarbeiterInnen der Verwaltung, zum Wohle von Königs Wusterhausen zu arbeiten. Katharina Knaack von der SPD Fraktion meint: „Eine gemeinsame Arbeit mit dem Bürgermeister und seiner Verwaltungsspitze ist nicht mehr möglich. Es ist schon ein enormer Eingriff in unsere politischen Belange als Vertreter unserer BürgerInnen, diesen Bürgerentscheid zum Abwahlverfahren mit aller Macht verhindern zu wollen.“

Herr Ennullat, wir fordern sie auf, die Sabotage der Wahl zu beenden. Stellen sie sich dieser Herausforderung mit Würde.

Die Fraktionen:

Bündnis 90/Die Grünen

SPD

CDU

Linke

WKW/BVO

und Dirk Marx, sowie Stefan Lummitzsch